Antragsteller*in: | Diözesanausschuss |
---|
WOÄA1: Personaldebatte
Titel
Antragstext
§ 2Personalbefragung und Personaldebatte
Der Wahl geht eine Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen voraus. Die
Befragung kann unter Ausschluss der übrigen Kandidat*innen stattfinden.
Den Wahlen zu Pfarrleitung, Diözesanleitung, Diözesanausschuss und Finanz- und
Personalausschuss (FuP) muss eine Personaldebatte zur Beratung der
Stimmberechtigten über die Kandidat*innen vorausgehen. Bei den übrigen Wahlen
findet eine solche statt, wenn sie von einem stimmberechtigten Mitglied der
Diözesankonferenz bzw. Mitgliederversammlung beantragt wird.
Die Personaldebatte erfolgt in Abwesenheit aller Kandidat*innen. Es sind nur die
stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung oder der
Diözesankonferenz, die Mitglieder des Wahlausschussesund die Mitglieder des zu
wählenden Gremiums anwesend. Der Diözesanausschuss darf zusätzlich in den
Personaldebatten zu Diözesanleitung, Diözesanausschuss und Finanz – und
Personalausschuss anwesend sein.
Begründung
Im Diözesanausschuss ist aufgefallen, dass in den letzten Jahren oftmals
Menschen bei den Personaldebatten nicht dabei sein konnten, die durchaus
wertvolle Beiträge geleistet hätten. Oftmals waren diese Menschen bereits im zu
wählenden Gremium, jedoch nicht stimmberechtigt auf der DK. Dies möchte der
Diözesanausschuss nun angehen und die Wahlordnung entsprechend ändern.