Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | DK |
Definition der Pfarrgemeinschaften in der Satzung
Beschlusstext
Der §19.2 der Satzung wird wie folgt geändert
19.2 Pfarrgemeinschaft
Die Pfarrgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern der KjG in einer
Gemeinschaft der Gemeinden, Pfarrei oder Gemeinde (ehemalige Pfarrei,
Kapellengemeinde). Es kann mehrere Pfarrgemeinschaften in einer Gemeinschaft der
Gemeinden, Pfarrei oder Gemeinde geben.
ALT:
Die Pfarrgemeinschaft ist der Zusammenschluss der Mitglieder der KjG in
einer Pfarrei, in Ausnahmefällen auch in einer früheren Pfarrei (vgl. §
2.1 der Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften). Auf der Ebene einer
Gemeinschaft der Gemeinden oder eines Kirchengemeindeverbandes kann eine
Pfarrgemeinschaft daher nicht gegründet werden.
Begründung
Da sich in der Vergangenheit viele Pfarreien/Gemeinden zu Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) zusammengeschlossen haben, ist es komplizierter geworden KjG Pfarrgemeinschaften zu gründen. Insbesondere wäre es bis jetzt dort nicht möglich gewesen mehrere KjG Pfarrgemeinschaften zu gründen, obwohl diese räumlich weit voneinander entfernt lagen. Mit der neuen Regelung ist dies flexibler möglich, sodass sich mehrere KjG Gruppen in einer GdG/Pfarrei gründen können.