IA3NEU: Frischer Wind für den Stiftungseuro!
Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
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Antragshistorie: | Version 1(10.11.2021) Version 1(17.01.2022) |
Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
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Antragshistorie: | Version 1(10.11.2021) Version 1(17.01.2022) Version 1 |
Bei jeder Veranstaltung des Diözesanverbandes wird automatisch ein Zusatzbeitrag
erhoben, der als Zustiftung an die Thomas-Morus-Stiftung abgeführt wird.
Dieser Zusatzbeitrag wird Stiftungseuro genannt.
Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich wie folgt nach dem Teilnahmebeitrag:
Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich wie folgt nach dem Teilnahmebeitrag:
Teilnahmebeitrag 0-10€ Zusatzbeitrag 0€
Teilnahmebeitrag 10-34€ Zusatzbeitrag 1€
Teilnahmebeitrag 35-69€ Zusatzbeitrag 2€
Teilnahmebeitrag 70-104€ Zusatzbeitrag 3€
Teilnahmebeitrag 105-139€ Zusatzbeitrag 4€
Analog geht es weiter in 35€-Schritten
Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich wie folgt nach dem Teilnahmebeitrag:Teilnahmebeitrag 0-10€25€ Zusatzbeitrag 0€
Teilnahmebeitrag 10-34€26-50€ Zusatzbeitrag 1€
Teilnahmebeitrag 35-69€51-100€ Zusatzbeitrag 2€
Teilnahmebeitrag 70-104€101-150€ Zusatzbeitrag 3€
Teilnahmebeitrag 105-139€151-200€ Zusatzbeitrag 4€
Analog geht es weiter in 35€100€-Schritten
Hinweis: Diesen Antrag stellen wir formal als Diözesanleitung im Auftrag des Kuratoriums der Thomas-Morus-Stiftung, da dieses selbst keine Anträge auf der DK stellen kann.
Der Stiftungseuro ist schon seit einigen Jahren fester Bestandteil unseres Diözesanverbandes. Mit dem Stiftungseuro soll symbolisch die Arbeit der Thomas-Morus-Stiftung und damit die langfristige Unterstützung der KjG gesichert werden.
Mit diesem Antrag möchten wir dem Stiftungseuro frischen Wind verleihen!
Zum einen soll der Stiftungseuro nun ein fester Bestandteil jedes Teilnahmebeitrags und nicht mehr optional sein. Dies führt zu mehr Zustiftungen und vereinfacht die Buchhaltung in der Diözesanstelle.
Außerdem ist der Zusatzbeitrag nun ein variabler Beitrag, der sich an den zu zahlenden Teilnahmebeitrag anpasst. Der Zusatzbeitrag ist so gewählt, dass er mindestens 2,9% aber maximal 9,1% (bei 10+1€) des Teilnahmebeitrages beträgt. Bei niedrigen Teilnahmebeiträgen (unter 10€) gibt es keinen Zusatzbeitrag.