Antrag: | FuP goes Aufsichtsrat |
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Antragsteller*in: | Antragscafé |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.11.2023, 13:40 |
Ä1 zu SÄA5NEU2: FuP goes Aufsichtsrat
Titel
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FuP goes FuP
Antragstext
Von Zeile 369 bis 373:
Der Finanz- und Personalausschuss wird von der Diözesankonferenz gewählt. Er berät die Vorstände insbesondere in rechtlichen und finanztechnischen Fragen des KjG Diözesanverband Aachen e.V., des Fördervereins der KjG im Bistum Aachen e.V. und des KjG Bildungshaus e.V. Er berät die Diözesanleitung insbesondere in rechtlichen und finanztechnischen Fragen und prüft quartalsweise die Budgetplanung der jeweiligen Vereine. Weiterhin ist er bei bestimmten Fragestellungen
Von Zeile 381 bis 384:
- Quartalsweises Controlling
der einzelnendes Budgets des laufenden Jahres
- Beschlussfassung über mögliche Auflagen bis zur nachfolgenden Sitzung, die die jeweiligen Vereinsvorstände erfüllen muss. Diese können beliebig oft verlängert werden.
Von Zeile 405 bis 406 einfügen:
Die stimmberechtigten Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses, die nicht Mitglied der Diözesanleitung oder des Diözesanausschusses sind, werden von der
Von Zeile 427 bis 437:
Die Beratungen im Finanz- und Personalausschuss sind vertraulich zu behandeln.
Alle Satzungsänderungen werden nach der Diözesankonferenz 2023 rechtmäßig ins Vereinsregister eingetragen und treten dann zur Diözesankonferenz 2024 in Kraft. Die Amtszeiten der gewählten weiteren stimmberechtigten Personen werden satzungsgemäß fortgeführt und ändern sich nicht.
Alle Änderungen werden unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Mitgliederversammlungen des Förderverein der KjG im Bistum Aachen e.V und des Bildungshaus e.V. oben genannte Änderungen ebenfalls beschließen.
Alle Satzungsänderungen werden nach der Diözesankonferenz 2023 rechtmäßig ins Vereinsregister eingetragen und treten dann zur Diözesankonferenz 2024 in Kraft. Die Amtszeiten der gewählten weiteren stimmberechtigten Personen werden satzungsgemäß fortgeführt und ändern sich nicht.
Von Zeile 369 bis 373:
Der Finanz- und Personalausschuss wird von der Diözesankonferenz gewählt. Er berät die Vorstände insbesondere in rechtlichen und finanztechnischen Fragen des KjG Diözesanverband Aachen e.V., des Fördervereins der KjG im Bistum Aachen e.V. und des KjG Bildungshaus e.V. Er berät die Diözesanleitung insbesondere in rechtlichen und finanztechnischen Fragen und prüft quartalsweise die Budgetplanung der jeweiligen Vereine. Weiterhin ist er bei bestimmten Fragestellungen
Von Zeile 381 bis 384:
- Quartalsweises Controlling
der einzelnendes Budgets des laufenden Jahres
- Beschlussfassung über mögliche Auflagen bis zur nachfolgenden Sitzung, die die jeweiligen Vereinsvorstände erfüllen muss. Diese können beliebig oft verlängert werden.
Von Zeile 405 bis 406 einfügen:
Die stimmberechtigten Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses, die nicht Mitglied der Diözesanleitung oder des Diözesanausschusses sind, werden von der
Von Zeile 427 bis 437:
Die Beratungen im Finanz- und Personalausschuss sind vertraulich zu behandeln.
Alle Satzungsänderungen werden nach der Diözesankonferenz 2023 rechtmäßig ins Vereinsregister eingetragen und treten dann zur Diözesankonferenz 2024 in Kraft. Die Amtszeiten der gewählten weiteren stimmberechtigten Personen werden satzungsgemäß fortgeführt und ändern sich nicht.
Alle Änderungen werden unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Mitgliederversammlungen des Förderverein der KjG im Bistum Aachen e.V und des Bildungshaus e.V. oben genannte Änderungen ebenfalls beschließen.
Alle Satzungsänderungen werden nach der Diözesankonferenz 2023 rechtmäßig ins Vereinsregister eingetragen und treten dann zur Diözesankonferenz 2024 in Kraft. Die Amtszeiten der gewählten weiteren stimmberechtigten Personen werden satzungsgemäß fortgeführt und ändern sich nicht.
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