Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
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SÄA4: divers wird zu INTA*
Titel
Antragstext
Divers wird in der Satzung und ihren Anhängen durch den Begriff INTA* ersetzt.
§19 Definitionen
19.1 Geschlechtergerechtigkeit
Geschlechtergerecht im Rahmen dieser Satzung bedeutet: Gremien (und Ämter)
werden mit männlichen und weiblichen Personen paritätisch besetzt. Bei Gremien
mit einer Größe von bis zu 10 Personen wird zusätzlich eine, bei mehr als 10
Personen zwei Stellen für INTA* Personen eingerichtet.
Weiblich im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als weiblich
identifizieren, z.B. cis, trans* und inter* Frauen.
Männlich im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als männlich
identifizieren, z.B. cis, trans* und inter* Männer.
INTA* im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als nicht oder
nicht nur weiblich und nicht oder nicht nur männlich identifizieren, INTA* steht
dabei für inter*, nichtbinär, trans* und agender.