Antragshistorie: | Version 1 |
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SÄA5NEU3: FuP goes Aufsichtsrat
Titel
Antragstext
Der Finanz- und Personalausschuss wird von der Diözesankonferenz gewählt. Er
berät die Diözesanleitung insbesondere in rechtlichen und finanztechnischen
Fragen und prüft quartalsweise die Budgetplanung der jeweiligen Vereine.
Weiterhin ist er bei bestimmten Fragestellungen zustimmungspflichtig.
15.2 Aufgabenfelder
Dem Finanz- und Personalausschuss obliegen folgende Aufgaben für die in 15.1
genannten Vereine:
- Beschlussfassung über die Budgetplanung des laufenden und kommenden
Geschäftsjahres einschließlich Stellenplan und die mittelfristige
Haushaltsplanung bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren
- Quartalsweises Controlling des Budgets des laufenden Jahres
- Zustimmung zum Rechnungsabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung bzw.
Einnahmeüberschussrechnung) im Vorfeld der jeweiligen
Mitgliederversammlung
- Erstellen eines Jahresberichts für die jeweiligen Mitgliederversammlungen
- Entscheidung über die maximale Höhe der Vergütung der ehrenamtlichen
Diözesanleitung.
15.3 Zusammensetzung
Der Finanz- und Personalausschuss wird gebildet durch:
- Eine stimmberechtigte Delegation des Diözesanausschusses aus bis zu fünf
Personen bestehend aus zwei männlichen, zwei weiblichen und einer INTA*
Stelle,
- Eine stimmberechtigte Delegation der Diözesanleitung aus bis zu fünf
Personen bestehend aus zwei männlichen, zwei weiblichen und einer INTA*
Stelle
- bis zu einem geschlechtsungebundenen Mitglied des Diözesanausschuss als
beratendes Mitglied
- sowie die restlichen Mitglieder der Diözesanleitung als beratende
Mitglieder.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses, die nicht
Mitglied der Diözesanleitung oder des Diözesanausschusses sind, werden von der
Diözesankonferenz für zwei Jahre gewählt. Dabei ist eine Besetzung bestehend aus
zwei männlichen, zwei weiblichen und einer INTA* Stelle zu gewährleisten. Wahlen
sind persönlich - eine Vertretung im Aufsichtsrat ist nicht möglich.
Die Auswahl der Delegation, sowie des beratenden Mitglieds des
Diözesanausschusses erfolgt bei dessen Konstituierung. Diese werden für bis zu
ein Jahr delegiert, längstens jedoch bis zur ersten Sitzung nach der
ordentlichen Diözesankonferenz.
Die Diözesanleitung kann beratende Gäst*innen zum Finanz- und Personalausschuss
einladen.
15.4 Arbeitsweise
Der Finanz- und Personalausschuss tagt regelmäßig, mindestens jedoch viermal im
Jahr. Dabei wird sich nach Möglichkeit an den Quartalen orientiert. Er wird von
der Diözesanleitung zwei Wochen vorher unter Beifügen der vorläufigen
Tagesordnung schriftlich einberufen. Den Vorsitz hat ein Mitglied der
Diözesanleitung.
15.5 Weiteres
Die Diözesanleitung muss eine außerordentliche Sitzung des Finanz- und
Personalausschusses einberufen, wenn die Hälfte der delegierten Mitglieder des
Diözesanausschuss oder die Hälfte der direkt von der Diözesankonferenz gewählten
Mitglieder dies beantragen.
Die Beratungen im Finanz- und Personalausschuss sind vertraulich zu behandeln.
Alle Satzungsänderungen werden nach der Diözesankonferenz 2023 rechtmäßig ins
Vereinsregister eingetragen und treten dann zur Diözesankonferenz 2024 in Kraft.
Die Amtszeiten der gewählten weiteren stimmberechtigten Personen werden
satzungsgemäß fortgeführt und ändern sich nicht.
Begründung
Wir möchten gerne den Finanz- und Personalausschuss etwas an die heutige Zeit
anpassen. Durch die aktuelle Situation im Bildungshaus und dem stets eng
angeflochtenen Förderverein, ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass dieses
Gremium mehr Kompetenzen für alle drei Vereine erhält. Wir werden
dementsprechend auch die Satzungen des Fördervereins und des Bildungshaus e.V.‘s
ebenfalls auf deren Mitgliederversammlungen anpassen. Neben den inhaltlichen
Aufgaben des Gremiums ist es aus unserer Sicht auch sinnvoll, die
Zusammensetzung des Gremiums zu ändern, damit wir hier ein wahres
Expert*innengremium haben, welches gut zusammen arbeiten kann. Um diese neue
Ausrichtung zu unterstreichen, möchten wir dazu auch gerne dem ganzen einen
neuen Namen geben und sind dabei auf Aufsichtsrat gekommen, da unsere
Vorstellungen des Gremiums aus unserer Sicht einem Aufsichtsrat am nächsten
kommen.