Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
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Antragshistorie: | Version 1 |
SÄA3NEU: Auflösung der AG Regionen
Titel
Antragstext
Folgender Paragraph 13 wird in unserer Satzung gelöscht. Die nachfolgenden
Paragraphenzahlen werden entsprechend angepasst.
§13Arbeitsgemeinschaften der Pfarrgemeinschaften
Die Diözese Aachen ist in die Regionen Aachen-Land, Aachen-Stadt, Düren, Eifel,
Heinsberg, Kempen-Viersen, Krefeld und Mönchengladbach aufgeteilt.
Die Pfarrgemeinschaften in einer Region bilden eine Arbeitsgemeinschaft (AG) mit
dem Namen „AG Region XY“.
Erfahrungsaustausch über die Arbeit in den Pfarrgemeinschaften
Unterstützung zur Bildung von Projektgemeinschaften in der Region
Bestellung des*der Vertreter*in der KjG für die regionalen Gremien des
BDKJ
Bestellung des*der Vertreter*in der KjG für die regionalen
Jugendhilfeausschüsse oder kommunalen Jugendringe, so vorhanden.
Die Mitglieder der AG sind die Pfarrleiter*innen der Pfarrgemeinschaften. Jede
Pfarrleitung kann sich durch ein Mitglied ihrer Pfarrgemeinschaft vertreten
lassen. Aus den ständigen Mitgliedern wird ein*e Sprecher*in der AG gewählt.
Begründung
Im Zuge der Satzungsüberprüfung des Bundessatzungsausschusses sind auch hier
Unstimmigkeiten aufgefallen, welche wir angehen müssen. In der Realität gibt es
jedoch nun schon seit längerer Zeit keine AGs in den Regionen mehr, welche sich
regelmäßig treffen und dieses Konstrukt in Anspruch nehmen. Wir befürworten
ausdrücklich weiterhin die Vernetzung in den Regionen vor Ort und unterstützen
diese von Diözesanseite aus sehr gerne. Dafür benötigt es allerdings dieses
Konstrukt nicht, sodass wir den Antrag stellen diesen Absatz zu löschen.