Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
---|
Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
---|
§11 Diözesanausschuss
11.2
Dem Diözesanausschuss sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz
Informationsaustausch und Kontakt zwischen den Pfarrgemeinschaften und der
Diözesanebene
Im Laufe des Jahres ist aufgefallen, dass in der Praxis der Diözesanausschuss
nur über den Stellenplan berät, nicht jedoch über die Stellenbeschreibung. Diese
wird von der Diözesanleitung erstellt und beschlossen. Deswegen möchten wir hier
die Satzung entsprechend ändern.